RU-GELD.DE

Business, work and life in Germany in English

Terms of placing advertising banners on the site RU-GELD.DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einbindung von Werbebannern auf RU-GELD.DE

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Preisliste des Anbieters gelten für Rechtsgeschäfte der Anbieter mit seinem Vertragspartner nachfolgend Werbekunde oder Werbetreibender genannt, über die Einbindung eines Werbebanners in der Website des Anbieters.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen und schriftlich vereinbart, welche von den dieser AGB abweichen oder ihnen wiedersprechen, gehen einzelvertraglichen Regelungen vor.

Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieser AGB ist die Platzierung des vom Werbekunden zu übergebenden Werbebanners auf der Website des Anbieters, abrufbar unter der Internetadresse ru-geld.de sowie Subdomains: spargeld, anzeigen, eshops, gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

2.2 Das Werbebanner wird auf allen Seiten der Website platziert und erscheint dort innerhalb der rechten oder linken Spalte der Website

2.3 Das Werbebanner erscheint an dieser Stelle dauerhaft (24 Stunden am Tag) einzeln oder im gleichmäßigen Wechselturnus mit einem weiteren Werbebanner, abhängig von der Art der Einbindung.

2.4 Das Werbebanner wird mit der Zielwebseite des Werbekunden verlinkt. Die Website des Werbekunden wird im demselben oder in einem neuen Browserfenster geöffnet.

2.5 Der Anbieter verpflichtet sich, seine Webseite während der Dauer dieses Vertrages zum Abruf bereit zu halten und sie stets auf aktuellem Stand zu halten.

2.6 Der Anbieter ist berechtigt Werbebanner von Mitbewerbern des Werbetreibenden in seine Webseite einzubinden.

Technische Eigenschaften des Werbebanners

3.1 Der Werbekunde übergibt dem Anbieter das einzubindende Werbebanner in folgendem Größenformat: 160 × 600 Pixel (Wide Skyscraper)

3.2 Die Werbebanner-Datei hat ein maximales Größenformat von 50 kB.

3.3 Bei dem einzubindenden Werbebanner handelt es sich um folgenden Banner-Arten: statisches oder animiertes Banner (GIF).

3.4 Der Werbekunde übermittelt das Werbebanner in einem der folgenden Dateiformate: JPEG, GIF, PNG.

3.5 Das Werbebanner muss innerhalb der gängigen Browsertypen korrekt darstellbar und funktionstüchtig sein. Es muss sichergestellt sein, dass durch die Programmierung des Werbebanners keine Darstellungen und Funktionen der Website beeinträchtigt werden.

3.6 Auf Wunsch des Werbekunden erstellt der Anbieter bzw. ein durch ihn beauftragtes Design Studio, das Werbebanner des Kunden gegen eine einmalige Gebühr gemäß Preisliste des Anbieters.

Inhaltliche und Rechtliche Vorgaben für das Werbebanner

4.1 Der Werbetreibende hat sicherzustellen, dass inhaltliche und technische Gestaltung seines Werbebanners keine Rechte Dritter (z.B. Marken- oder Namensrechte) verletzt oder gegen die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verstößt (z.B. irreführende Gestaltung des Werbebanners).

4.2 Der Werbetreibende stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm zu vertretende Rechtsverletzung gegenüber dem Anbieter geltend machen und übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

4.3 Erhält der Anbieter von einer möglichen Rechtsverletzung durch das Werbebanner Kenntnis (z.B. durch eine Abmahnung), wird er dem Werbetreibenden hiervon unverzüglich in Textform Mitteilung machen und das Werbebanner bis zur Klärung der Rechtslage von seiner Website entfernen.

4.4 Für die Gestaltung des Werbebanners muss der Werbetreibende folgende Vorgaben beachten: das Werbebanner darf keine flackernde, auffällig blinkende und auf sich bewegende Elemente enthalten.

4.5 Das Werbebanner darf keine Waren oder Dienstleistungen aus folgenden Segmenten bewerben: Erotik, Dating, Tabak, Drogen, Glücksspiel, Waffe, Politik, Gewalt, Magie, Spiritismus, Religion.

4.6 Das Werbebanner darf keine rassistischen, sexistischen, erotischen, antisemitischen, antidemokratischen oder in ähnlicher Weise gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte aufweisen.

4.7 Die Gestaltung des Werbebanners darf die Seite nicht verunstalten.

Einbindung des Werbebanners und Statistik

5.1 Die Einbindung des Werbebanners erfolgt ausschließlich nach dem Zahlungseingang der Pauschalvergütung innerhalb von 3 Werktagen oder später zum vereinbarten Zeitpunkt.

5.2 Es werden 2 Arten von Bannereinbindung angeboten: (1) Vorrangige - ohne Wechselturnus mit anderen Werbebannern, über den Bannern mit optimalen Bannereinbindung und (2) Optimale - im gleichmäßigen Wechselturnus mit einem weiteren Werbebannern, unterhalb den Bannern mit vorrangigen Bannereinbindung

5.3 Der Werbetreibende protokolliert die über das beim Anbieter platzierte Werbebanner erfolgten Aufrufe selbst.

5.4 Auf schmalen Bildschirmen (z.B. auf einigen mobilen Geräten), wird anstelle von Bannern ein Link im oberen Teil der Website angezeigt.

5.5 Die eingebundene Bannerdatei kann auf Wunsch des Werbetreibenden einmal pro 2 Monaten ausgetauscht werden.

Abnahme

6.1 Der Werbetreibende wird die Funktionstüchtigkeit und korrekte Verlinkung des Werbebanners unmittelbar nach dessen Einbindung in die Website überprüfen und dem Anbieter bestehende Fehler oder Funktionsbeeinträchtigungen unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitteilen.

6.2 Eventuelle Mängelansprüche des Werbetreibenden werden von der vorbezeichneten Mitteilungspflicht nicht berührt, er trägt jedoch diejenigen Nachteile, die aus einer verspäteten Mängelmitteilung entstehen können.

6.3 Soweit der Abnahme keine wesentlichen Mängel entgegenstehen, nimmt der Werbetreibende das in die Website eingebundene Werbebanner ab.

Vergütung und Abrechnung

7.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbetreibenden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

7.2 Für die Einbindung des Werbebanners in seine Website erhält der Anbieter eine Vergütung gemäß Preisliste.

7.3 Der Anbieter erstellt nach der Auftragserteilung des Werbetreibenden eine nachvollziehbare Rechnung an den Werbetreibenden, die innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen ist.

Laufzeit und Kündigung

8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt zu dem Zeitpunkt, den der Anbieter dem Werbetreibenden im Zuge der Auftragsbestätigung mitteilt.

8.2 Je nach Vereinbarung endet die Vertragslaufzeit mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes.

Haftung

9.1 Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatz (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit

9.3 Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Es wird keine 100%ige Verfügbarkeit bzw. Aufrufbarkeit der Webseite gewährleistet.

Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.

10.2 Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.3 Hat der Werbetreibende keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland so ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.



Follow us on
Information
Main sections
About us
Orthes