Leistungen in Deutschland im Jahr 2024, 2023: Höhe und Art der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, für Kinder, ältere und behinderte Menschen, Migranten und Flüchtlinge
Diese Seite enthält Informationen zu den allgemeinen finanziellen Leistungen in Deutschland. Hier erfahren Sie über die Höhe des Arbeitslosengeldes (Arbeitslosengeld, der Leistungen für Kinder und Eltern (Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Mutterschaftsgeld), sowie der Leistungen für Flüchtlinge, Asylsuchende. Auf dieser Seite finden Sie Links zu offiziellen Antragsformularen für Leistungen, sowie Gesetze und nützliche Webseiten. Am Ende dieser Seite können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Erhalt von Leistungen in Deutschland mitteilen. Wählen Sie im Inhaltsverzeichnis die Themen aus, die Sie interessieren:
§ Leistungsarten in Deutschland, Sozialgesetzbuch(SGB)
Deutschland ist ein Land mit einem sehr entwickelten Sozialsystem, dessen Ziel es ist, die Bürger bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu schützen, Kinder und Jugendliche sowie Flüchtlinge, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben, und andere hilfsbedürftige Personengruppen zu unterstützen. Das Hauptdokument für den Leistungsanspruch ist das deutsche Sozialgesetzbuch, SGB. Dieses Dokument besteht aus 12 Abschnitten, von denen jeder ein separates Gesetz darstellt und eine bestimmte Art der sozialen Absicherung regelt. Daher kann in Deutschland eine bestimmte Art von Leistung entweder über die Abschnittsnummer im Gesetzbuch oder über den Namen eines anderen Gesetzes, das den Erhalt der Leistung regelt, oder über den Namen der Leistung selbst abgerufen werden, zum Beispiel: SGB-XII oder Sozialhilfe. Es gibt auch eine Reihe anderer Gesetze, die die Bereitstellung finanzieller Unterstützung in Sachlagen regeln, die nicht vom Sozialgesetzbuch abgedeckt werden. Die folgende Tabelle 1 enthält die Abschnittsnummern des Sozialgesetzbuchs oder anderer Dokumente, sowie die Namen der von ihnen geregelten Leistungen. In der Tabelle finden Sie auch die Namen der Ämter, die für die jeweiligen Leistungen verantwortlich sind und bei denen Sie diese normalerweise beantragen können.
Tabelle 1: Arten von Sozialleistungen in Deutschland nach Sozialgesetzbuch, SGB und anderen Gesetzen
SGB-Abschnitt oder Bezeichnung des Gesetzes | Hauptleistungen, Unterstützung | Weitere Informationen | Zuständiges Amt |
---|---|---|---|
SGB-II, SGB-III | Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Leistungen für Bildung und Teilhabe | Leistungen bei Arbeitslosigkeit, genauer gesagt für Arbeitssuchende (von 16 bis 67 Jahren) und ihre Familienangehörigen | Bundesagentur für Arbeit |
SGB-VIII | Familienförderung, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung | Hilfe für Kinder und Jugendliche | Jugendämter |
SGB-XII | Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege | Soziale Hilfe, Grundversorgung für ältere Menschen und andere Arten von Zuwendungen | Sozialamt, ebenfalls die Abteilungen "Amt für Jugend und Familie" oder "Fachbereich Soziales" |
SGB-I, BAföG | BAföG | Finanzielle Unterstützung für Schüler, Studenten (Stipendien und Darlehen) | Amt für Ausbildungsförderung, Studentenwerk, Bundesverwaltungsamt |
WoGG | Wohngeld | Zulage, Zuzahlung für Mietwohnungen | Wohngeldbehörde |
AsylbLG | Hilfe nach dem AsylbLG | Leistungen für Flüchtlinge, Asyl | Aufnahmestellen für Flüchtlinge (Ankunftszentrum, Polizei) |
BKGG, EStG | Kindergeld | Leistung für Eltern zum Unterhalt von Kindern | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit |
§ Das Recht auf staatliche Unterstützung. Beantragung von Leistungen.
Der Anspruch auf Leistungen vom Staat wird durch die weiter oben auf dieser Seite genannten Gesetze geregelt. Zunächst muss eine Person einen Status haben, der ihr das Recht gibt, Leistungen zu erhalten, nämlich die Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltsrecht und sich dauerhaft im Land aufhalten. Dies ist eine allgemeine Regel zu der zusätzliche Einschränkungen oder Bedingungen gesetzlich festgelegt werden können.
Ein Leistungsantrag wird in der Regel auf der Grundlage eines vom Amt ausgearbeiteten Formulars ausgefüllt und mit den Kopien aller zur Prüfung notwendigen Unterlagen eingereicht.
Um Leistungen zu erhalten, muss eine Person einen Antrag bei der Einrichtung stellen, die für diese Art von Leistung verantwortlich ist. Ohne einen Antrag werden der Person keine Leistungen gezahlt. Dies kann ein Problem für Migranten darstellen, die das Sozialsystem nicht verstehen und nicht wissen, auf welche Leistungen sie in Deutschland Anspruch haben. Beispielsweise kann eine Person je nach Alter oder sozialen Status Anspruch auf verschiedene Leistungen haben.
Ein Leistungsantrag wird in der Regel auf der Grundlage eines vom Amt ausgearbeiteten Formulars ausgefüllt und mit den Kopien aller zur Prüfung notwendigen Unterlagen eingereicht. In Anbetracht des bürokratischen Systems in Deutschland ist es am besten, einen Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit die erforderlichen Leistungen rechtzeitig gezahlt werden. Der Leistungszeitraum ist in der Regel auf eine bestimmte Zeit begrenzt, nach dessen Ablauf Sie erneut einen Antrag mit Kopien der erforderlichen Unterlagen einreichen müssen. Sie sollten daher nicht davon ausgehen, dass Sie mit der Einreichung eines Antrags auf unbestimmte Zeit Leistungen vom Staat erhalten. Denken Sie unbedingt an die Gültigkeit der genehmigten Leistungen und reichen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag ein. Nach Prüfung des Antrags wird dem Antragsteller eine Entscheidung über die Leistungserbringung vorgelegt, aus der auch ersichtlich ist, wie lange und in welcher Höhe der Antragsteller Leistungen erhält.
Bei der Prüfung des Antrags entscheidet das zuständige Amt je nach Art der Leistung, ob der Antragsteller in der Lage ist, seine notwendigen Bedürfnisse aus eigenen Einnahmen oder Vermögen zu decken. Bei der Berechnung des Einkommens werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie einige andere Aufwendungen berücksichtigt.
Weiter unten auf der Seite finden Sie Links zu Antragsformularen für alle hier genannten staatlichen Leistungen.
§ Höhe der Sozialleistungen, Aufwendungen, die durch die Leistungen gedeckt werden
Die Hauptsozialleistungen in Deutschland sind: 1) Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt), 2) Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld-II) und 3) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistungen sollen grundlegende Bedürfnisse des Menschen decken. Darüber hinaus werden die besonderen Umstände der Person berücksichtigt, beispielsweise ihre Krankenbehandlung, besondere Pflege, usw. Wohnungs- und Heizkosten werden nach bestimmten Auflagen bezahlt jedoch höchstens die tatsächlichen Kosten.
Zu den Leistungen zum Unterhalt gemäß SGB-II, die durch staatliche Hilfen unterstützt werden müssen, gehören: Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsgegenstände, Elektrizität, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft und andere notwendige Bedürfnisse.
Die Sozialhilfe in Deutschland für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt im Jahr 2023 - 502.00 Euro pro Monat. Separat werden Beträge für Miete und andere Zuwendungen ausgezahlt.
Bei der Festsetzung der Höhe der monatlichen Leistungen berücksichtigt der Staat die Notwendigkeit, diese Grundbedürfnisse des Menschen zu decken. Eine Person erhält in der Regel eine gesetzlich festgelegte Gesamtsumme. Die Höhe hängt vom Alter und der Lebenssituation der Person ab. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Leistungsbeträge aufgeführt, die in Deutschland gezahlt werden.
Table 2: Regelsätze. Die Höhe der Sozialleistungen in Deutschland für das Jahr 2023 (Sozialhilfe und Leistungen zu Arbeitslosigkeit)
Lebenssituation | Leistungsbetrag in Euro | Leistungsbetrag in USD * | Stufe der Sozialhilfe |
---|---|---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende Eltern | 502.00 | 523.84 | 1 |
Zusammenlebende Erwachsene, für 1 Person | 451.00 | 470.62 | 2 |
Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die bei Eltern leben | 402.00 | 419.49 | 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420.00 | 438.27 | 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348.00 | 363.14 | 5 |
Kinder bis 5 Jahren | 318.00 | 331.83 | 6 |
Zusätzlich zu diesen Leistungen werden gezahlt:
- Betrag zur Miete und Heizung nach Aufwand, jedoch nicht höher als die festgelegten Sätze;
- Einmalzahlungen für Möbel und Haushaltsgeräte bei erstmaligem Erhalt einer Wohnung;
- Betrag zur Reparatur und Austausch von orthopädischen Geräten;
- zusätzliche Beträge während Schwangerschaft und Geburt;
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Das folgende Diagramm zeigt die Veränderung der Höhe der sozialen Grundleistungen der ersten Kategorie (I Stufe siehe Tabelle 2 oben auf der Seite) für 1 Person in den letzten Jahren. Wie aus diesem Diagramm der letzten 18 Jahren hervorgeht, hat sich der Betrag von 345 Euro im Jahr 2005 um 157 Euro auf 502 Euro im Jahr 2023 erhöht.
Diagramm 1. Veränderung der Höhe der Sozialleistungen in Deutschland, nach Jahren
Die folgende Tabelle zeigt, welche Grundbedürfnisse bei den Sozialleistungen berücksichtigt wurden und wie hoch der Prozentsatz zur Gesamtleistung ist. Nicht zu vergessen ist, dass in dieser Zulage keine Gelder für Mieten, Krankenversicherungen und sonstige Aufwendungen enthalten sind, die dem Empfänger der Grundzulage separat gezahlt werden.
Tabelle 3: Regelbedarf. Sozialhilfe: Zusammensetzung des Bedarfs pro Monat
Bedürfnisse | Höhe in % | Höhe in Euro | Höhe in USD * |
---|---|---|---|
Volle Leistung, Stufe 1 | 100.00% | 502.00 | 523.84 |
Lebensmittel, alkoholfreie Getränke | 34.70% | 174.19 | 181.77 |
Freizeit, Erholung, Kultur | 9.76% | 49.00 | 51.13 |
Telekommunikation | 8.94% | 44.88 | 46.83 |
Kleidung, Schuhe | 8.30% | 41.67 | 43.48 |
Unterkunft, Energie, Reparaturen | 8.48% | 42.57 | 44.42 |
Haushaltswaren, Haushaltsgeräte | 6.09% | 30.57 | 44.42 |
Übrige Gegenstände und Dienstleistungen | 7.98% | 40.06 | 41.80 |
Transport | 8.97% | 45.03 | 46.99 |
Hygiene | 3.82% | 19.18 | 20.01 |
Gastronomie, Aufenthalt außerhalb des Hauses | 2.61% | 13.10 | 13.67 |
Entwicklung, Bildung | 0.36% | 1.81 | 1.89 |
Weiter unten finden Sie genauere Informationen zu den verschiedenen Leistungsarten:
§ Grundsicherung für Alter und bei Erwerbsminderung
Bei Pensionierung oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Behinderung oder aus einem anderen gesundheitlichen Grund, hat eine Person Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, um die notwendigen Bedürfnisse zu decken, wenn ihre eigene Rente hierfür nicht ausreicht. Allgemeine Informationen zu dieser Art von Leistung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Таблица 4: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Begünstigte |
Vorausgesetzt, sie sind nicht in der Lage, ihren Bedarf aus ihrem Einkommen oder Vermögen zu decken. |
---|---|
Höhe der Leistung | Entsprechend den festgelegten Kategorien für das Jahr 2023 zwischen 451.00 und 502.00 Euro. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mindestrenten, Leistungen für ältere Menschen in Deutschland |
Zuständiges Amt | Sozialamt |
Geltende Gesetze | XII Abschnitt des Sozialgesetzbuchs |
Zeitliche Abstände der Beantragung | 12 Monate |
Link zum Antrag | Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
Besonderheiten | Genaue Informationen und Antragsformulare in Papierformat erhalten Sie beim Sozialamt. Bei der Berechnung der Leistungshöhe werden die Einkünfte, das Vermögen und die angesparten Gelder des Antragstellers berücksichtigt. |
§ Leistungen für Flüchtlinge, finanzielle Unterstützung für Asylsuchende in Deutschland
Welche Leistungen und Unterstützung vom Staat Flüchtlinge in Deutschland erhalten, erfahren Sie auf einer separaten Seite unserer Webseite: Leistungen für Flüchtlinge in Deutschland
§ Wohngeld
Verglichen mit anderen Staaten sind die Mieten in Deutschland sehr hoch, daher können Familien, die nicht genug Geld verdienen um ihren Bedarf zu decken,Wohngeld als Zuschlag für das Mieten einer Unterkunft oder für die Instandhaltung einer Eigentumsunterkunft erhalten. Empfänger von Bürgergeld, Leistungen im Alter und einigen anderen Leistungen haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da sie das Geld für ihre Unterkunft aus einer anderen Sozialleistung erhalten.
Tabelle 5: Wohngeld. Beihilfe, Zuschuss für Miete, Instandhaltung von Unterkunft.
Begünstigte | Bürger, sowie in Deutschland lebende Ausländer, die niedrige Löhne erhalten. |
---|---|
Höhe der Leistung | Abhängig vom Familieneinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und den Wohnkosten. Nicht höher als Miete. Bei der Berechnung der Leistungen wird die folgende Formel verwendet: 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro. Der Anhang zum Wohngeldgesetz (Anlage 1 und 2) zeigt die Werte, die in der Formel verwendet wurden, in Abhängigkeit von der Anzahl der Familienmitglieder. |
Zuständiges Amt | Wohngeldbehörde |
Geltende Gesetze | Wohngeldgesetz (WoGG) |
Zeitliche Abstände der Beantragung | 12 Monate |
Link zum Antrag | Jedes Bundesland in Deutschland hat ein eigenes Antragsformular. Zum Beispiel: Antrag auf Wohngeld (für Hamburg) |
Besonderheiten | Der ausgefüllte Antrag ist mit folgenden Unterlagen bei der Wohngeldbehörde einzureichen:
|
§ Leistungen zur Lernhilfe, Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die staatliche Förderung von Schülern an Schulen und Hochschulen erfolgt auf der Grundlage des Bundesgesetzes zur Förderung der Bildung, kurz BAföG. Auf Grundlage dieses Gesetzes haben Studierende während ihres Studiums Anspruch auf ein Darlehen oder Stipendium.
Tabelle 6: BAföG. Darlehen, Stipendien während der Ausbildung.
Begünstigte |
Diese Leistung erhalten Bürger aus Deutschland und anderen EU-Ländern nach einem Aufenthalt in Deutschland von mindestens 5 Jahren, Personen mit Flüchtlingsstatus und Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (Niederlassungserlaubnis). Leistungsempfänger sollten vor dem 30. Lebensjahr mit der Ausbildung beginnen (bzw. vor dem 35. Lebensjahr für Master-Studiengänge), Ausnahmen gibt es bei Personen, die Kinder haben. |
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Höhe der Leistung | Die Höhe der Beihilfe hängt von der Art der Ausbildung, den Kosten für die Studienunterkunft und anderen Bedingungen ab. Der maximale Leistungsbetrag seit dem 1.10.2022 beträgt 934 Euro für diejenigen, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Studierende können eigenständig zusätzlich bis zu 520 Euro pro Monat verdienen. Dies wirkt sich nicht auf den Erhalt des BAföG aus. |
Rückerstattung der Leistung | Diese Leistung ist für Schüler nicht rückzahlungspflichtig. Universitätsstudenten müssen in der Regel 50% des an sie gezahlten Betrags in den Staat zurückzahlen. Zahlungen beginnen 5 Jahre nach dem Abschluss mit Beträgen etwas mehr als 130 Euro pro Monat. |
Zuständiges Amt | Um diese Hilfe zu erhalten, müssen sich Schüler an die Stadtverwaltung und die zuständige Abteilung wenden. Studenten wenden sich an die zuständige Dienststelle, die an jeder Universität vor Ort ist (BAföG-Amt, Studierendenwerk). |
Geltende Gesetze | Bildungsförderungsgesetz, BAföG |
Link zum Antrag | Alle Antragsformulare auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Bildung |
§ Links zu Gesetzen und offiziellen Seiten zum Thema: Leistungen in Deutschland
- SGB-XII § 27a - Zusammensetzung des Lebensunterhalts, Sozialhilfe
- SGB-II § 20 - Höhe des vom Staat festgelegten Arbeitslosengeldes
- Bürgergeld-Gesetz
- Broschüre über Sozialhilfe in Deutschland auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und soziale Unterstützung
- Informationen zum Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit
- Fragen und Antworten zu Grundsicherung auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung
Informationen zu Kindergeld, Mutterschaftsgeld sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit für Flüchtlinge in Deutschland finden Sie auf einzelnen Seiten unserer Webseite:
- Kindergeld und Mutterschaftsgeld
- Leistungen für Arbeitslose
- Leistungen für Flüchtlinge
- Einwanderung nach Deutschland
Fußnoten:
* Der in den Tabellen angegebene Euro-Wechselkurs wurde am 27 Dezember 2024 ermittelt und beträgt 1.04 USD, 0.83 GBP, 117.20 Rubel und 4.28 Zloty zum Kurs der Europäischen Zentralbank. Wechselkurse von Euro, US-Dollar, Rubel und Zloty in Deutschland
- Sozialhilfeleistungen in Deutschland
- Leistungen für Kinder und Eltern in Deutschland
- Arbeitslosengeld in Deutschland
- Leistungen für Flüchtlinge in Deutschland
- Verwandte Themen:
- Mindestrente in Deutschland
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland