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Business, Arbeit und Leben in Deutschland: für Ausländer und Migranten

Arbeitslosengeld in Deutschland im Jahr 2024, 2023: Höhe und Art der Leistungen für arbeitslose Bürger und Migranten

Hier erhalten Sie einen Überblick über die grundlegenden finanziellen Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Deutschland: Arbeitslosengeld; Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II); Eingliederungszuschuss; Kurzarbeitergeld; Bildungsgutschein; Gründungszuschuss и Einstiegsgeld und erfahren über den Umfang und Art der Leistungen und verschiedenen finanziellen Zuschüssen für nicht erwerbstätige Bürger, die Voraussetzungen für den Bezug solcher Leistungen sowie Links zu offiziellen Antragsformularen, Gesetzen und nützlichen Webseiten zu diesem Thema. Ganz unten auf der Seite können Sie Ihre Erfahrungen über den Bezug von Arbeitslosengeld in Deutschland mitteilen. Allgemeine Informationen zu Leistungen in Deutschland, sowie zu bestimmten Arten von finanziellen Zuwendungen, Höhen und Voraussetzungen finden Sie auf der Seite Umfang und Art der Leistungen in Deutschland. Informationen zum Kindergeld finden Sie ebenfalls auf einer separaten Seite unserer Webseite Kindergeld in Deutschland.


§ Arten von Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Deutschland

Die hauptsächlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Deutschland sind Arbeitslosengeld (ALG, ehemals ALG-I) und Bürgergeld (ehemals ALG-II). Der Unterschied zwischen diesen beiden Leistungen besteht darin, dass das ALG aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird, zu der alle Erwerbstätigen Pflichtbeiträge leisten. Die Höhe des ALG hängt vom Gehalt einer Person ab, das sie erhalten hat, bevor sie arbeitslos wurde. Diese Leistung wird auch für eine begrenzte Zeit gezahlt. Bürgergeld - bei dieser Leistung handelt es sich um ein Existenzminimum, den nicht erwerbstätige Bürger erhalten, sowie diejenigen, die erwerbstätig sind oder ALG erhalten und die Höhe dieser Einkommen jedoch geringer als das Existenzminimum ist.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Leistungen gibt es verschiedene Zuwendungen und finanzielle Zuschüsse für nicht erwerbstätige Bürger, um die Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern oder in besonderen Fällen Hilfe zu leisten. Diese werden weiter unten ausführlicher erklärt. In der folgenden Tabelle 1 sind die Arten und Höhen der Grundleistungen bei Arbeitslosigkeit und der Zuschüsse in Deutschland aufgeführt.

Tabelle 1: Arten von Leistungen und Zuwendungen bei Arbeitslosigkeit in Deutschland
für das Jahr 2023

Bezeichnung der Leistung Gesetzliche Grundlage Höhe der Leistung, in Euro, pro Monat Leistungsdauer
Arbeitslosengeld SGB-III Abhängig vom durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate und anderen Faktoren Je nach Alter und Beschäftigungszeit bis zu 24 Monate
Bürgergeld SGB-II Von 402.00 bis 502.00 € + zusätzliche Zuwendungen
Höhe der Sozialhilfe in Deutschland
Nicht zeitlich begrenzt
Zuschüsse für Arbeitgeber bei Aufnahme eines Beschäftigten, Eingliederungszuschuss SGB-III Bis zu 50% des Gehalts (oder mehr unter verschiedenen Voraussetzungen) Bis zu 1 Jahr (oder mehr unter verschiedenen Voraussetzungen)
Zuschüsse für die Gründung eines Unternehmens für Bürgergeld-Empfänger oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung, Einstiegsgeld SGB-II Bis zu 50% des Bürgergeldes und höher Bis zu 24 Monaten
Zuschüsse für die Gründung eines Unternehmens für ALG-Empfänger, Gründungszuschuss SGB-III Stufe I: Leistungsbetrag ALG + 300 Euro
Stufe II: 300 Euro
Stufe I: 6 Monate
Stufe II: 9 Monate
Ausgleich für gekürzte Arbeitszeiten, Kurzarbeitergeld SGB-III Von 60% Gehalts Bis zu 12 Monaten
Unterstützung für Umschulung, Weiterbildung oder Fachausbildung, Bildungsgutschein SGB-III Kosten der Ausbildung Ausbildungszeit

§ Leistung bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Die Leistung Arbeitslosengeld (ehemals Arbeitslosengeld I) I wird an Bürger und Personen gezahlt, die eine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben, ihre Arbeit verloren haben oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Um diese Art von Leistung zu erhalten, muss eine Person in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate an einem Arbeitsplatz gearbeitet haben, von dem Sozialversicherungsbeiträge einbehalten wurden (Versicherungspflichtige Beschäftigung). Unter bestimmten Umständen kann es Ausnahmen von dieser Regelung geben. Darüber hinaus muss eine Person persönlich bei der örtlichen Arbeitsagentur erscheinen und sich als arbeitslos und arbeitssuchend melden.
Hat jedoch eine Person ihren Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund selbstständig gekündigt, kann die Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagentur für bis zu 3 Monate ausgesetzt werden (Sperrzeit). Darüber hinaus ist gesetzlich festgelegt, wann sich eine Person, die ihren Arbeitsplatz verloren hat, als arbeitssuchend gemeldet haben muss. Im Einzelnen muss sich die Person 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit oder innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung des Arbeitgebers bei der Arbeitsagentur melden. Die Nichteinhaltung dieser Fristen führt zu einer Sperrfrist. Im Falle einer Sperrfrist kann Bürgergeld beantragt werden.
Um ALG in Deutschland zu erhalten, sind somit folgende Grundvoraussetzungen erforderlich:

Die Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes ist gesetzlich festgelegt und hängt von folgenden drei Faktoren ab: 1) dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate, 2) der Steuerklasse der Einkommensteuer (Genaueres siehe Über die Einkommenssteuer in Deutschland), 3) erhält die Person Kindergeld. Die Höhe der Leistung reduziert sich während Leistungszeitraums.

Während des Bezuges von ALG bleibt eine Person gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichert.

Weiter unten in der Tabelle finden Sie Beispiele für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Tabelle 2: Beispiele zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes ALG in Deutschland für das Jahr 2023

Durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate Empfänger von Kindergeld Steuerklasse Höhe der monatlichen Zuwendung, in Euro Höhe der monatlichen Zuwendung, in USD *
1'000.00 € Ja III 528.60 580.51
1'000.00 € Nein III 473.40 519.89
1'000.00 € Ja I, IV 528.60 580.51
2'000.00 € Ja III 1'057.20 1'161.02
2'000.00 € Nein III 946.80 1'039.78
3'000.00 € Ja III 1'530.90 1'681.23
3'000.00 € Nein III 1'371.00 1'505.63
4'000.00 € Ja III 1'934.10 2'124.03
4'000.00 € Nein III 1'732.20 1'902.30

Um die genaue Höhe des ALG zu berechnen, können Sie den ALG-Rechner der offiziellen Webseite der Agentur für Arbeit verwenden.

Leistungszeitraum für Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld wird monatlich für maximal 24 Monate ausgezahlt. Die genaue Dauer des Leistungsbezugs richtet sich nach dem Alter und der Beschäftigungsdauer vor der Meldung zur Arbeitslosigkeit. Aus der folgenden Tabelle können Sie die Laufzeiten des Arbeitslosengeldes entnehmen.

Tabelle 3: Dauer des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld

Beschäftigungszeit vor der Meldung zur Arbeitslosigkeit, in Monaten Alter des Arbeitslosen Leistungszeitraum des ALG, in Monaten
12 - 6
16 - 8
20 - 10
24 - 12
30 ab 50 Jahre 15
36 ab 55 Jahre 18
48 ab 58 Jahre 24

Es gibt auch zusätzliche Bestimmungen, die die Dauer des Leistungsbezuges im Falle einer kürzeren Beschäftigungszeit regeln. Die Agentur für Arbeit berechnet die Höhe und den Zeitraum für den Bezug der Leistungen in jedem Fall individuell.

Nebenjob während dem Bezug von Arbeitslosengeld

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld kann eine Person einen Minijob haben, in Teilzeit, jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn eine Person bis zu 165 eEuro pro Monat verdient, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe der Leistung. Wenn eine Person mehr als 165 Euro verdient, berücksichtigt die Agentur für Arbeit ihre Reisekosten zur und von der Arbeit, sowie einige andere mit dieser Arbeit verbundenen Ausgaben, und der verbleibende Betrag wird von der Leistung abgezogen.

Zum Beispiel, eine Person erhält ALG-I und verdient zusätzlich 300,00 Euro. Im Zusammenhang mit dieser Arbeit fallen Aufwendungen (Reisekosten usw.) in Höhe von 30,00 Euro an. Der Abzug von der Zulage wird wie folgt berechnet: 300,00 - 165 - 30 = 105 Euro. Somit wird ein Betrag in Höhe von 105 Euro vom ALG abgezogen.

§ Leistung für Arbeitslose Bürgergeld (Sicherstellung des Existenzminimums)

Diese Art von Arbeitslosengeld wird als Existenzminimum an Personen gezahlt, die arbeitslos sind, jedoch eine Arbeit suchen und die Möglichkeit haben zu arbeiten. Rentner, Menschen mit Behinderungen und andere Personengruppen, die nicht arbeiten können, erhalten eine Existenzsicherung im Rahmen anderer Leistungsarten (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit). Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie sich an das nächstgelegene Jobcenter wenden.
Die Hauptvoraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Art von Leistungen sind:

Höhe und Leistungszeitraum des Bezuges von Bürgergeld

Die Höhe des Bürgergeldes ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Familienstand, dem Alter und den besonderen Bedürfnissen des Empfängers. Die Sätze dieser Leistung sind in Tabelle 2 "Höhe der Sozialleistungen in Deutschland" auf der Seite Höhe der Sozialleistungen in Deutschland angegeben.
Zusätzlich erhält der Empfänger der Leistung die Kosten für Mietwohnungen und Heizung, diese Beträge richten sich nach den für den Wohnort / die Wohngegend festgelegten Sätzen. Berücksichtigt werden auch besondere Bedürfnisse, die mit zusätzlichen Kosten für Krankheit, familiäre Situation usw. verbunden sind. Darüber hinaus hat der Empfänger dieser Leistung Anspruch auf Einmalzahlungen z.B. bei Umzug, Geburt eines Kindes usw. Mehr Informationen über Leistungen und Zahlungen für Kinder erhalten Sie auf der Seite unserer Webseite.

Das Bürgergeld wird dem Empfänger monatlich im Voraus gezahlt, d.h. vor dem Monat, für den die Person die Leistung erhält.

Der Leistungszeitraum von Bürgergeld ist zeitlich nicht begrenzt, jedoch müssen die Anträge auf den Erhalt regelmäßig vor dem Ablauf des Berechnungszeitraums eingereicht werden. Der übliche Berechnungszeitraum beträgt 12 Monate. Nach Einreichung des Antrags auf Bürgergeld erhält die Person vom Jobcenter den Bescheid über die Höhe und die Laufzeit der Leistungszahlung. Zum Ende dieser Laufzeit muss der Antrag erneut eingereicht werden.

Berücksichtigung von Nebeneinkünften während des Bezugs von Bürgergeld

Wenn der Empfänger von Arbeitslosengeld einen nebenbei Geld verdient, wird dieses Geld berücksichtigt und reduziert somit die Höhe der Leistung. Wenn der Leistungsempfänger bis einschließlich 100 Euro verdient, wirkt sich dieses Geld nicht auf die Höhe der Leistung aus. Wenn dieser jedoch mehr als 100 Euro pro Monat verdient, behält er 20% des Betrages, der 100 Euro übersteigt. Das verbleibende Geld verringert die Höhe der Leistung. Je mehr eine Person verdient, desto verhältnismäßiger weniger Leistung erhält sie. Siehe Tabelle 4 für weitere Details auf der Seite.
Zum Beispiel: Angenommen, der Empfänger des Bürgergeld verdient 300,00 Euro, dann werden 160 Euro von seiner Leistung abgezogen. 300 Euro - 100 Euro, die die Höhe der Leistung nicht beeinflussen - 20% der verbleibenden 200 Euro, d. H. 40 Euro, die die Person behält, bleiben 160 Euro, die von der Leistung abgezogen werden. Um eine genaue Berechnung für Ihre Situation zu machen, verwenden Sie bitte den Rechner auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Tabelle 4: Nicht berücksichtigendes Mindesteinkommen während dem Bezug vom Bürgergeld

Einnahmen in Euro Nicht berücksichtigter Teil des Einkommens in %
bis 100 € 100%
von 100.01 bis 1000 € 20%
von 1000.01 bis 1200 (oder 1500 mit Kindern) € 10%
von 1200.01 (oder 1500.01 mit Kindern) € 0%

Einkommen und Vermögen, welche bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes Bürgergeld berücksichtigt werden

Bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt die Agentur für Arbeit die Höhe des Einkommens und des Vermögens einer Person und kann dementsprechend die Höhe der Leistung verringern oder deren Bezug verweigern. Die Berücksichtigung umfasst:

sowie einige andere Arten von Einkommen und Vermögen.

§ Zuschüsse für Arbeitgeber bei Aufnahme eines Beschäftigten, Eingliederungszuschuss

Diese Art der Leistung wird nicht an den Arbeitslosen gezahlt, sondern an den Arbeitgeber, wenn dieser einen Arbeitslosen beschäftigt, und seine Eingliederung an den Arbeitsplatz mit bestimmten Schwierigkeiten verbunden ist, z. B. wenn der Arbeitslose nicht über ausreichende Arbeitserfahrung oder Deutschkenntnisse verfügt. Dies gilt auch bei Beschäftigungsaufnahme von Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen.

Die Höhe dieser Leistung beträgt bis zu 50% des Gehalts, das dem Arbeitnehmer gezahlt wird, und kann monatlich für bis zu 1 Jahr ausgezahlt werden. Bei der Beschäftigungsaufnahme von behinderten oder älteren Menschen kann die Leistung erhöht werden. Bei Beschäftigungsaufnahme eines Arbeitslosen über 50 Jahre, kann die Leistung bis zu 3 Jahren ausgezahlt werden.

Somit wird ein Arbeitgeber finanziell an der Einstellung einer Person interessiert sein, der die Hälfte des Gehalts, und mehr, vom Staat erhält. Die Entscheidung, eine solche zusätzliche Zahlung an den Arbeitgeber zu leisten, wird von den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit getroffen.

§ Ausgleich für gekürzte Arbeitszeiten, Kurzarbeitergeld

Aufgrund vorübergehender Probleme in der Arbeit des Unternehmens oder der Besonderheiten seiner Tätigkeit, kann ein Mitarbeiter in Kurzarbeit umgestellt werden, was sich dementsprechend auf die Höhe des Gehalts des Mitarbeiters auswirkt. Diese Maßnahme kann mit dem Ziel angewendet werden, den Arbeitsplatz zu erhalten, damit der Mitarbeiter nicht entlassen werden muss. In so einem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einem Verdienstausfall beim Übergang von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung.

Abhängig von den Gründen für die Umstellung des Arbeitnehmers in Teilzeit kann diese Entschädigung von folgender Art sein:

Ein Antrag auf diesen Ausgleich wird vom Arbeitgeber gestellt.

§ Unterstützung für Umschulung, Weiterbildung oder Fachausbildung, Bildungsgutschein

Damit Arbeitslose bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz haben, unterstützt der Staat finanziell eine Umschulung, Weiterbildung oder Fachausbildung. Diese Unterstützung wird hauptsächlich durch ein Dokument namens Bildungsgutschein bereitgestellt. Dieses Dokument ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit, die Kosten für so eine Ausbildung zu tragen.

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss die Person arbeitslos sein. Außerdem sollte nach Meinung des zuständigen Mitarbeiters der Agentur für Arbeit eine Weiterbildung erforderlich sein, damit der Arbeitslose einen geeigneten Arbeitsplatz finden kann.

§ Zuschüsse für Unternehmensgründer, Gründungszuschuss

Empfänger von ALG, die hauptberuflich ein Unternehmen gründen, um sich selbst versorgen zu können, können den Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung für den Erhalt dieses Zuschusses ist, dass der Arbeitslose den Anspruch auf ALG für mindestens weitere 150 Tage hat. Darüber hinaus muss der Unternehmensgründer einen Business-Plan vorlegen, in dem er seine Tätigkeit und Berufserfahrung darlegt, die es ihm ermöglichen dieses Geschäft erfolgreich zu führen. Dieser Business-Plan sollte von einem Experten (in der Regel Vertreter der Industrie- und Handelskammer) geprüft werden, der seinen Beschluss äußert.

Diese Art von Leistung wird in zwei Stufen ausgezahlt: (1) für 6 Monate, monatlich in Höhe des ALG und einen zusätzlichen Betrag von 300 Euro für Sozialabgaben; (2) für die nächsten 9 Monate, monatlich 300 Euro für Sozialabgaben.

Wenn ein Unternehmensgründer nach dem Zeitraum, in dem er den Gründungszuschuss erhalten hat, wieder arbeitslos wird, wird der Zeitraum, in dem er das ALG erhält, um den Zeitraum, in dem er den Zuschuss erhalten hat, gekürzt.

§ Zuschüsse für Unternehmensgründer oder für die Wiederbeschäftigung, Einstiegsgeld

Diese Art der Leistung wird einem Arbeitslosen gezahlt - dem Empfänger von Bürgergeld, wenn er eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt oder einen Arbeitsplatz findet, bei dem sein Gehalt höher als 520,00 Euro ist (Höhe des Gehalts, von dem der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer zahlt). Bei der Entscheidung über die Auszahlung einer solchen Zulage entscheidet der Arbeitsvermittler, ob sich der Arbeitslose über einen längeren Zeitraum ohne Bezug von Arbeitslosengeld finanziell versorgen kann und ob eine solche Unterstützung erforderlich ist. Diese Zulagen stellen einen Anreiz für eine baldige Arbeitssuche dar und richten sich in der Regel an Personen, die nur schlecht bezahlte Stellen finden.

Zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit wird sich die Agentur für Arbeit davon überzeugen, dass der Arbeitslose für die Durchführung dieser Tätigkeit geeignet ist, und dass diese Tätigkeit wirtschaftlich gerechtfertigt und rentabel ist und es dem Arbeitslosen in naher Zukunft ermöglichen wird, ohne staatliche Leistungen zurecht zu kommen.

Die Höhe dieser Art von Leistung wird für jeden Arbeitslosen persönlich festgelegt. Sie geht von der Höhe seines monatlichen Arbeitslosengeldes und anderer Faktoren aus und kann bis zu 50% des monatlichen Arbeitslosengeldesbetragen. Dieser Zuschuss wird für bis zu 24 Monate gezahlt.

§ Links zu Gesetzen und offiziellen Seiten zum Thema: Arbeitslosengeld in Deutschland


Fußnoten:

* Der in den Tabellen angegebene Euro-Wechselkurs wurde am 07 Oktober 2024 ermittelt und beträgt 1.10 USD, 0.84 GBP, 117.20 Rubel und 4.32 Zloty zum Kurs der Europäischen Zentralbank. Wechselkurse von Euro, US-Dollar, Rubel und Zloty in Deutschland



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