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Steuer- und Sozialabzüge vom Gehalt in Deutschland, Brutto-Netto-Gehalt

Erfahren Sie, welche Steuer- und Sozialabzüge vom Gehalt in Deutschland vorgenommen werden, wie viel Steuern und Beiträge der Arbeitnehmer in Deutschland zahlt. Ebenso, was Brutto- und Nettogehalt bedeutet, die maximalen Beitragsgrenzen, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung.


§ Brutto- und Nettogehalt in Deutschland

Bruttogehalt ist der Arbeitnehmerlohn, normalerweise monatlich, von dem noch keine Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden. Dies ist der Lohnbetrag, den der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbart hat und der im Arbeitsvertrag festgehalten ist.

Nettogehalt ist der Lohn, den der Arbeitnehmer tatsächlich vom Arbeitgeber auf sein Bankkonto oder in bar erhält. Dies ist der verbleibende Lohn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, die der Arbeitgeber an das Finanzamt oder Sozialversicherungen überweisen wird.

Formel Brutto/Netto-Gehalt

Bruttogehalt - Steuern und Sozialbeiträg = Nettogehalt

§ Liste der Abzüge vom Gehalt in Deutschland

Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers werden in Deutschland Steuern und Sozialbeiträge abgezogen. Nach den Abzügen erhält der Arbeitnehmer den verbleibenden Betrag auf sein Bankkonto, den sogenannten Nettolohn. Vom Gehalt des Arbeitnehmers werden Einkommensteuer und Zuschläge dazu abgezogen, ebenso Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungsbeiträge haben gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen.

In der folgenden Liste erfahren Sie, welche Abzüge vom Gehalt eines angestellten Arbeitnehmers in Deutschland gemacht werden. Weiter unten auf der Seite erhalten Sie detailliertere Informationen zu diesen Abzügen und Beispielen für die Berechnung.

Liste der Abzüge vom Gehalt eines angestellten Arbeitnehmers in Deutschland für das Jahr 2024

§ Beispiele für Berechnungen der Abzüge vom Gehalt

In der nachfolgenden Tabelle 1 haben wir Beispiele für die Berechnung des Nettogehalts eines Arbeitnehmers gemacht, dessen Bruttogehalt 4.000,00, 3.000,00 oder 1.500,00 Euro beträgt. Der Arbeitnehmer hat keine Kinder, ist in die Steuerklasse 1 eingestuft und lebt im westlichen Teil Deutschlands. In diesem Fall sehen seine Abzüge vom Gehalt wie folgt aus:

Tabelle 1. Beispiele für die Berechnung des monatlichen Brutto-Netto-Gehalts für das Jahr 2024

Abzüge Betrag, in Euro
Beispiel 1
Betrag, in Euro
Beispiel 2
Betrag, in Euro
Beispiel 3
Bruttogehalt 4'000.00 3'000.00 1'500.00
Einkommensteuer 584.83 339.17 30.33
Solidaritätszuschlag 0.00 0.00 0.00
Kirchensteuer 46.79 27.13 2.43
Krankenversicherung 324.00 243.00 121.50
Pflegeversicherung 84.79 69.00 34.50
Rentenversicherung 372.00 279.00 139.50
Arbeitslosenversicherung 52.00 39.00 19.50
Nettogehalt 2'535.59 2'003.70 1'152.24
Differenz Brutto / Netto 1'464.41 996.30 347.76
Gehaltsabzüge 36.6% 33.2% 23.2%

Die absolute Genauigkeit der Nettogehaltsberechnung wird nicht garantiert.

§ Beitragsbemessungsgrenze und Vergünstigungen in Deutschland

In der Regel werden Abzüge vom Gehalt in Deutschland in Prozenten vom Bruttogehalt berechnet. Jedoch gibt es für die meisten Abzüge entweder steuerfreie Beträge oder Höchstgrenzen.

Zum Beispiel entfällt die Einkommensteuer für das Jahresgehalt eines Arbeitnehmers von weniger als 11'604.00 Euro (für das Jahr 2024); nur wenn das Einkommen diesen Betrag übersteigt, muss der Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen.

Bei der Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine maximale Einkommensgrenze, die beitragspflichtig ist (Beitragsbemessungsgrenze); dem Arbeitnehmer wird nur auf den Lohn bis zu 5'175.00 Euro pro Monat (für das Jahr 2024) ein Beitrag zur Krankenversicherung berechnet, wenn er mehr verdient, entfällt der Beitrag für den verbleibenden Betrag.

Informationen zu Prämien und Zuschüssen zum Gehalt in Deutschland finden Sie auf einer separaten Seite.

§ Steuern auf das Gehalt in Deutschland

Die Hauptsteuer, die vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird, ist die Lohnsteuer. Sie wird als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet. Andere Steuern werden optional unter bestimmten Bedingungen erhoben und als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet.

Lohnsteuer

Lohnsteuer – ist eine besondere Form der Einkommensteuer in Deutschland. Die Einkommensteuer wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. In Deutschland beträgt dieser Steuersatz zwischen 14% und 45% des Bruttogehalts. Je mehr eine Person verdient, desto höher ist der Steuersatz, den sie zahlen muss. Weitere Informationen zur Lohnsteuer finden Sie unter den folgenden Links: Was ist die Lohnsteuer, Steuersätze für die Lohnsteuer in Deutschland, Lohnsteuerklassen, Einkommensteuerfreibeträge, Besteuerung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5.5% (oder weniger) des einbehaltenen Einkommensteuerbetrags des Arbeitnehmers. Der Solidaritätszuschlag gilt nur für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen. Die meisten Arbeitnehmer sind von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt 8-9% des einbehaltenen Einkommensteuerbetrags des Arbeitnehmers. Diese Steuer wird von Arbeitnehmern gezahlt, die einer der Kirchen angehören, die Anspruch auf diese Kirchensteuer haben. Dazu gehören zum Beispiel die katholische Kirche, die evangelische Kirche und einige andere religiöse Gemeinschaften.

§ Sozialabgaben vom Gehalt in Deutschland

Sozialabgaben (Sozialversicherungsbeiträge) in Deutschland umfassen die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung. Die Beitragssummen werden in der Regel zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Zum Beispiel zahlt ein Arbeitnehmer, dem ein Versicherungsbetrag von 500 Euro berechnet wird, 250 Euro von seinem Gehalt, während der Arbeitgeber die verbleibenden 250 Euro aus seinen Mitteln bezahlt.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch. Ein Arbeitnehmer kann zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen.

Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung zahlen einen gesetzlich festgelegten Beitrag vom Bruttogehalt.

Für das Jahr 2024 beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung in Deutschland 14.6% des Bruttogehalts, wobei 7.3% vom Arbeitnehmer aus seinem Gehalt gezahlt werden und die verbleibenden 7.3% vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Darüber hinaus können einzelne Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Versicherungsbeitrag (Zusatzbeitrag) erheben, der im Durchschnitt 1.7% des Gehalts beträgt. Diesen zusätzlichen Beitrag zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls anteilig.

Rentenversicherung

Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von ihrem Gehalt. Der Beitragssatz beträgt im Jahr 2024 - 18.6% des Bruttogehalts, wobei 9.30% vom Arbeitnehmer und 9.30% vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine weitere Form der obligatorischen Versicherung. Der Beitragssatz beträgt im Jahr 2024 - 3.4% des Bruttogehalts oder weniger für Arbeitnehmer mit Kindern. Die genaue Beitragshöhe hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für kinderlose Arbeitnehmer beträgt der Beitragssatz 4.0%.

Der Arbeitgeber zahlt dabei 1.70% oder weniger, abhängig von der Anzahl der Kinder.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls eine obligatorische Versicherung, bei der der Beitragssatz 2.6% des Bruttogehalts beträgt. Der Arbeitnehmer zahlt 1.30%, und der Arbeitgeber zahlt die verbleibenden 1.30%.

RU-GELD.DE Team

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