So nehmen Sie am Au-pair-Programm in Deutschland teil: Voraussetzungen, Visum, Suche nach einer Gastfamilie und einem Kindermädchen
Auf dieser Seite erfahren Sie die wichtigsten Bedingungen des Au-Pair-Programms in Deutschland: Was wird von der Gastfamilie erwartet, wie sollte das Kindermädchen sein, wie bekommt man ein Visum und schließt einen Vertrag ab und wo findet man die Gastfamilie oder das Kindermädchen in Deutschland?
§ Informationen zum Au-Pair-Programm in Deutschland
Au-pair ist ein interkulturelles Austauschprogramm für junge Menschen, das in vielen Ländern der Welt, einschließlich Deutschland, durchgeführt wird und bei dem Mädchen und Jungen aus anderen Ländern vorübergehend in einer Gastfamilie in einem anderen Land leben. Der junge Mensch, der an diesem Programm teilnimmt, hilft der Familie, die ihn aufgenommen hat, mit Kindern und Hausarbeit und erhält als Vergütung die Unterkunft im Haus, Verpflegung und Taschengeld. Ziel des Programms ist es, junge Menschen in andere Länder einzuführen, eine Fremdsprache (in unserem Fall Deutsch) zu lernen und dadurch die Chancen zu verbessern, in einem bestimmten Land oder im Heimatland eine Arbeit zu finden. Ein Au-pair kann die finanzielle Situation eines Programmteilnehmers nicht verbessern, d. H. dieses Programm ist nicht wie eine Arbeitsstelle, da das von der Gastfamilie bezahlte Taschengeld nur für die notwendigen Bedürfnisse, die Bezahlung eines Kurses und die Fahrtkosten ausreicht.
Die Grundvoraussetzungen dieses Programms sind im Europäischen Abkommen für eine Beschäftigung als Au Pair (Links unten auf der Seite) und im deutschen Gesetz "Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern" (Beschäftigungsverordnung – BeschV) §12 festgelegt. Im Einzelnen heißt es:
Beschäftigungsverordnung §12 Au-pair-Beschäftigungen:
"Die Zustimmung kann für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 27 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt werden".
Wenn die Gastfamilie Deutsch spricht, dies aber nicht die Muttersprache der Familie ist, sollte der junge Mensch nicht aus dem Land kommen, aus dem die Familie stammt.
§ Gastfamilie in Deutschland: Bedingungen und Anforderungen
Die Au-pair-Gastfamilie bietet dem jungen Menschen kostenlose Mahlzeiten und Unterkunft sowie Taschengeld und zahlt teilweise das Ticket für die Fahrt zu Deutschkursen. Die Familie bezahlt die Kranken- und Unfallversicherung des Programmteilnehmers. Die Hauptaufgaben der Gastfamilie sind in der folgenden Liste aufgeführt:
Der Geldbetrag, den ein Au-Pair von der Gastfamilie in Deutschland erhält, beträgt
260,00 Euro pro Monat.
- Eine Familie kann ein Au-pair aufnehmen, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat;
- Kostenlose Unterkunft in einem eigenen Zimmer;
- Kostenlose Mahlzeiten;
- Zahlung von Taschengeld: 260,00 Euro pro Monat;
- Teilweise Zahlung von Deutschkursen (50,00 Euro pro Monat) und Fahrtkosten;
- Teilweise Zahlung von Fahrtkosten für die Erkundung der Stadt;
- Versicherung für den Programmteilnehmer: Kranken-, Unfallversicherung und möglicherweise andere;
- Zahlung der Kosten für eine Anmeldung im Land;
- Unterstützung für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.
§ Au-Pair-Kindermädchen: Bedingungen und Anforderungen
Vorab sollte erwähnt werden, dass es in Deutschland Altersbeschränkungen für ein Au-Pair-Mädchen gibt. Für junge Menschen aus den Ländern der Europäischen Union und des Gemeinsamen Wirtschaftsraums, die an dem Programm teilnehmen, ist ein Alter zwischen 17 und 30 Jahren festgelegt. Für junge Menschen aus anderen Ländern, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, liegt das Alter zwischen 18 und 26 Jahren. Darüber hinaus gelten für das Jahr 2019 folgende Bedingungen:
- Eröffnung eines Visums zur Teilnahme am Au-Pair-Programm;
- Teilnahme am Programm nur einmal;
- Dauer der Teilnahme von 6 Monaten bis 1 Jahr;
- Alter von 18 bis 26 Jahren;
- Deutschkenntnisse auf A1-Niveau;
- Erfahrung als Kindermädchen und Haushaltshelfer/in;
- Selbstbezahlte Reise nach Deutschland und zurück;
- Bezahlung eines Deutschkurses (die Gastfamilie bezahlt einen Teilbetrag);
- Abschluss einer Krankenversicherung im eigenen Land;
- Abschluss eines Vertrages mit der Gastfamilie;
- Kein Verwandtschaftsverhältnis zur Gastfamilie;
Rechte und Pflichten eines Au-Pair in Deutschland
Ein junger Mensch, der am Au-Pair-Programm teilnimmt, lebt bei seiner Gastfamilie, kümmert sich 30 Stunden pro Woche um die Kinder und hilft bei der Hausarbeit. Die Haushaltshilfe umfasst Reinigung, Bügeln, Hilfe in der Küche und andere Tätigkeiten. Im Folgenden erfahren Sie die Hauptaufgaben und -anforderungen für ein Au-pair:
- Übliche Aufgaben zu Hause ausführen: Putzen, Waschen, Bügeln, Hilfe in der Küche, Zubereitung des Frühstücks, Beaufsichtigung des Hauses und der Haustiere;
- Beschäftigung mit Kindern: Aufsicht, Spaziergänge, Begleitung, Spiele;
- Beschäftigung zu Hause und als Kindermädchen - nicht mehr als 30 Stunden pro Woche / 6 Stunden pro Tag;
- 1 komplett freier Tag pro Woche, nicht unbedingt Samstag und Sonntag, und 4 freie Abende pro Woche;
- 4 Wochen bezahlter Urlaub für 1 Arbeitsjahr (oder 2 Tage pro Arbeitsmonat);
- Gesetzliche Feiertage sind auch freie Tage für das Au-pair oder es werden stattdessen andere freie Tage bereitgestellt;
- Teilnahme an Deutschkursen;
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen;
- Au-pair ist nicht berechtigt, andere Arbeitstätigkeiten auszuüben;
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Pflege von Kranken und älteren Menschen nicht die Aufgabe des Au-Pair ist.
§ Erhalt eines Visums für die Teilnahme am Au-pair-Programm in Deutschland
Obwohl der junge Mensch und die Gastfamilie sich auch selbständig finden und einen Vertrag abschließen können, empfiehlt es sich für die Suche nach einem Au-pair Platz eine zuverlässige Au-pair-Agentur aufzusuchen, z.B. Agenturen, die dem Verein für Internationale Jugendarbeit oder der Gütegemeinschaft Au-pair angehören. Hierzu wird ein Fragebogen ausgefüllt und zusammen mit einer Bewerbung, einschließlich Lebenslauf, Begleitschreiben und Foto eingereicht. Die Agentur hilft dem jungen Menschen eine passende Familie zu finden. Sobald dies geschehen ist, wird zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Vertrag geschlossen.
Um ein Au-Pair-Visum für die Einreise nach Deutschland zu erhalten, müssen Sie sich an die deutsche Botschaft im Heimatland wenden und ein Visum beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: ein Reisepass, der Vertrag mit der Gastfamilie, ein Lebenslauf und ein Begleit- / Motivationsschreiben, ein Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache auf A1-Niveau, eine Krankenversicherung und möglicherweise einige andere Unterlagen.
Nach der Einreise nach Deutschland ist es während der Gültigkeitsdauer des Visums sehr wichtig, eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt in Deutschland zu beantragen. Diese Erlaubnis wird von der Ausländerbehörde erteilt.
Bei Problemen, einschließlich Problemen mit der Gastfamilie, können Sie sich an die Agentur wenden, die bei den Verbindungen zur Gastfamilie geholfen hat. Bei schwerwiegenden Problemen kann die Agentur eine Unterkunft und Arbeit bei einer anderen Familie organisieren. Bei ernsthaften Problemen gibt es auch eine Hotline für Au-pair unter den Telefonnummern: 0800-111-0-111 und 0800-111-0-222.
Hotline für ein Au-Pair in Deutschland 0800-111-0-111 oder 0800-111-0-222
Möglichkeiten und Perspektiven für das Kindermädchen am Ende des Au-Pair
Nach den 12 Monaten als Au-Pair ist es nicht möglich das Visum zu verlängern und weiterhin an diesem Programm teilzunehmen. Ein junger Mensch kann jedoch rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder eine Erlaubnis aus einem anderen Grund im Land zu bleiben beantragen, beispielsweise: Belegung von Deutschkursen, Studium an einer Universität, usw., sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis erfüllt sind (gültiger Reisepass, Studienplatz , Krankenversicherung, Finanzierung, usw.). Weitere Informationen finden Sie auf den einzelnen Seiten unserer Webseite.
§ Vertrag zwischen Gastfamilie und Haus- und Kindermädchen
Zwischen dem jugendlichen Programmteilnehmer und der Gastfamilie wird ein Vertrag geschlossen. Ein Beispiel für einen solchen Vertrag finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur, siehe Link unten auf der Seite. Der Vertrag beschreibt die Lebensbedingungen in der Gastfamilie, Arbeitszeiten und Aufgaben, Freizeit und Wochenenden.
§ Eine Gastfamilie in Deutschland finden
Junge Menschen können eine Gastfamilie selbständig oder durch Kontaktaufnahme mit einer Vermittlungsagentur finden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, sich an eine zuverlässige Vermittlungsagentur zu wenden, die Informationsunterstützung für Au-Pair bietet, sich um die Prüfung der Gastfamilie kümmert und bei Problemen hilft. In der Regel sind die Dienstleistungen dieser Agenturen für junge Menschen kostenlos oder begrenzt kostenpflichtig (150,00 Euro) und werden erst nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Jugendlichen und der Gastfamilie bezahlt.
In Deutschland gibt es mehrere Organisationen, die jungen Menschen helfen , durch das Au-Pair-Programm einzureisen. Die Jugendorganisation "Verein für Internationale Jugendarbeit" hilft Jugendlichen dieses Programm zu nutzen. Unten auf dieser Seite finden Sie Links zur Webseite und zu Beratungszentren.
Auch der Verein "Au-Pair Society e.V." ist eine Bundesgewerkschaft für Au-Pair-Agenturen, die Familien und Jugendliche aufnehmen. Diese Gewerkschaft wurde vom Deutschen Bundestag zur Tätigkeit ermächtigt. Sie umfasst verschiedene Agenturen, die Unterstützung leisten oder die Teilnahme am Programm organisieren.
Ein weiterer Verein, die "Gütegemeinschaft Au-pair" wurde im Land mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gegründet. Dieser Verein beinhaltet Au-Pair-Vermittlungsagenturen und garantiert die Qualität und Prüfung der Programmteilnehmer.
Wenn Sie unabhängig nach einer Gastfamilie suchen, können Sie die Fragebogenformulare auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit verwenden, um alle notwendigen Bedingungen zu berücksichtigen.
§ Suche nach Kindermädchen, Hausangestellten im Ausland
Gastfamilien sind normalerweise bei zuverlässigen Vermittlungsagenturen registriert, um über das Au-Pair-Programm nach Kindermädchen und Haushältern zu suchen. Sie können jedoch auch selbständig suchen. Sie können beispielsweise die Rubrik Au-pair-Anzeigen in Deutschland in der Internetzeitung verwenden. Achten Sie bei der Kontaktaufnahme mit Agenturen darauf, ob sie Mitglieder der oben auf der Seite beschriebenen Gewerkschaften und Verbände sind.
§ Nützliche Links zur Arbeit in Deutschland
- Verordnung über die Beschäftigung ausländischer Staatsbürger, §12
- Bundesagentur für Arbeit über das Au-Pair-Programm: Broschüren und Formulare
- Beratungszentrum Verein für Internationale Jugendarbeit
- Bundesverband Au-Pair Society e.V.
- Gütegemeinschaft Au-pair
- Europäisches Komitee für Au-pair-Standards
- The International Au Pair Association
- Europäische Verordnung über Beschäftigung von Au-pair
- Beispielvertrag für Au-pair der Agentur für Arbeit
- Visa-Informationen für Au-pair von der Botschaft in Russland
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