Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Diplomen, beruflicher Qualifikationen in Deutschland
§ Was versteht man unter Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und wie wird das in Deutschland durchgeführt?
Die Anerkennung oder Bestätigung einer im Ausland erworbenen Qualifikation ist ein Verfahren der amtlichen Gegenüberstellung und der möglichen Angleichung einer erhaltenen ausländischen an eine deutsche Qualifikation. Diese Prüfung wird von staatlichen Institutionen durchgeführt: entweder von Handelskammern oder anderen Ämtern und Abteilungen, je nach anerkanntem Beruf. Es gibt in Deutschland mehrere Hundert solcher Ämter, daher ist es ohne ein Beratungs- oder Suchsystem unmöglich das richtige Amt zu finden.
Die Anerkennung der Qualifikationen erfolgt im Lauf von von 3 Monaten, während der Anerkennung wird festgestellt ob die ausländische Qualifikation der Deutschen entspricht, welche Unterschiede bestehen und ob diese Unterschiede zum Beispiel durch zusätzliche Kurse oder durch Berufserfahrung beseitigt werden können.
Auf Grundlage der Ergebnisse wird ein offizielles Dokument ausgestellt, aus dem hervorgeht ob eine teilweise oder vollständige Übereinstimmung zwischen ausländischen und deutschen Qualifikationen erreicht wurde oder nicht, und was noch getan werden muss um eine vollständige Übereinstimmung zu erreichen.
Die Anerkennung einer ausländischen Qualifikation ist ein Verfahren der amtlichen Gegenüberstellung und der möglichen Angleichung einer erworbenen ausländischen Qualifikation an eine deutsche Qualifikation.
Für welche Zwecke ist eine Bestätigung der Qualifikation erforderlich?
Die Anerkennung von einer ausländischen Qualifikation ist nicht zwingend notwendig, kann jedoch in folgenden Fällen oder zu folgenden Zwecken erforderlich sein:
- Einige Berufe in Deutschland sind reglementierte Berufe, d. H. um in diesen Berufen arbeiten zu können, ist die Anerkennung der Qualifikation erforderlich. Ohne die Anerkennung ist es nicht möglich in diesem Beruf zu arbeiten. Zu diesen Berufen gehören: Ärzte, Architekten, Lehrer, Rechtsanwälte, einige Fachkräfte im Baugewerbe, insgesamt etwa 150 Berufe. Eine vollständige Liste der Berufe finden Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission.
- Der zukünftige Arbeitgeber kann besser nachvollziehen über welche Qualifikationen ein ausländischer Arbeitnehmer verfügt, wenn ein Dokument über die vollständige oder teilweise Anerkennung vorliegt. Dies erhöht die Chancen einen gut bezahlten Job in Ihrem Beruf zu finden.
- In einigen Fällen ist es ohne Anerkennung nicht möglich, eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten, z. B. die blaue Karte EU. Daher ist die Anerkennung der Qualifikationen eine Voraussetzung für die Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland.
Wie läuft das Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Qualifikation ab?
Um einen ausländischen Abschluss in Deutschland anzuerkennen, sind folgende 5 Schritte erforderlich:
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten | Zunächst müssen Sie Ihr Ausbildungsdokument übersetzen. Eine solche Übersetzung kann bei einem der vereidigten Übersetzer in Deutschland bestellt werden. Eine Liste der in Deutschland vereidigten Übersetzer finden Sie unter EUservice24.info. Mithilfe so einer Übersetzung können Sie die genaue Bezeichnung Ihres Berufs und Ihrer Bildungseinrichtung erfahren. |
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Suche nach dem zuständigen Amt | Finden Sie das Amt, das für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen zuständig ist. Sie können eine telefonische Auskunft erhalten oder sich auf andere Weise informieren, welche Dokumente für die Anerkennung erforderlich sind und welche Anträge und Formulare ausgefüllt werden sollten. |
Ausfüllen und Vorbereiten der Anträge und Dokumente | Füllen Sie die Anträge aus; bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen, Bestätigungen und Beschreibungen der beruflichen Tätigkeiten vor; schicken Sie diese zur Überprüfung an die zuständige Stelle. Solche Unterlagen werden am besten per Einschreiben verschickt. |
Bescheinigung über die Anerkennung von Qualifikationen | Erhalt einer offiziellen Bescheinigung über die Anerkennung Ihrer Qualifikation. Dieser Bescheid gibt an, ob Ihre Ausbildung der deutschen Qualifikation entspricht. Wenn nicht, werden in dem Dokument die genauen Unterschiede genannt und mögliche Maßnahmen aufgeführt, die zur Erreichung der vollständigen Anerkennung notwendig sind, z. B. zusätzliche Schulungen oder Kurse. |
Nächste Schritte | Wenn für die vollständige Anerkennung der Ausbildung zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, können Sie entscheiden diese zu erfüllen, wenn Ihr Beruf nicht reglementiert ist, sich weiterzubilden oder eine Prüfung für einen Fachbereich abzulegen. Dies hängt vom Bescheid und Ihrem Beruf ab. |
Für die Anerkennung eines ausländischen Diploms ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Sie können eine Prüfung der Voraussetzungen auch dann durchführen lassen, wenn Sie sich in einem anderen Staat befinden.
Für das Verfahren zur Bestätigung ausländischer Qualifikationen ist eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe von der zuständigen Einrichtung festgelegt wird. Die Summe kann mehrere hundert Euro betragen, sie kann 500,00 Euro erreichen. Wenn Sie in Deutschland leben und Sozialhilfe oder Bürgergeld/ALG-II erhalten, können Sie die Zahlung der Gebühr wahrscheinlich an die Einrichtung übergeben, die die jeweilige Leistung bezahlt. Da die Gebühr recht hoch ist, ist es sinnvoll zunächst bei der Prüfstelle nach der Höhe der Gebühr, sowie nach Möglichkeiten zur Kostenübernahme von staatlichen Ämtern zu fragen.
Welche Unterlagen werden zur Prüfung der Anerkennung eines Diploms oder Berufsausbildung benötigt?
Die genaue Liste der notwendigen Unterlagen erhalten Sie von der jeweiligen Prüfstelle. In der Regel enthalten die erforderlichen Dokumente Folgendes:
- Eine beglaubigte Kopie eines Ausweises (Reisepass, ausländischer Reisepass);
- Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Dokuments zur Bestätigung der Qualifikation. Zum Beispiel ein Diplom oder eine Bescheinigung mit Fächern und Noten im Anhang;
- Übersetzung und beglaubigte Kopie eines Dokuments, das die Berufserfahrung bestätigt. Zum Beispiel ein Arbeitsbuch und Arbeitszeugnisse;
- Übersetzungen und beglaubigte Kopien von Dokumenten, die die Weiterbildung durch zusätzliche Kurse bestätigen;
- Ein kurzer Lebenslauf, einschließlich Arbeitsstellen und Ausbildung. Das Dokument muss unterschrieben sein;
- Bestätigung des Wunsches in Deutschland zu arbeiten. Zum Beispiel ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Arbeitsvertrag, usw.
§ Anerkennung akademischer Ausbildungen in Deutschland
Die Anerkennung eines Hochschuldiploms erfolgt insgesamt wie oben auf dieser Seite beschrieben, wobei hier einige zusätzliche Möglichkeiten zu beachten sind.
In Deutschland gibt es die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Wenn Ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert ist, ist keine Anerkennung erforderlich. In diesem Fall können Sie jedoch eine Diplomprüfung beantragen. Die ausgestellte Bescheinigung enthält eine Beschreibung der erhaltenen Ausbildung sowie die Möglichkeit ihrer Ausübung in Deutschland. Diese erleichtert es einer ausländischen Fachkraft eine Arbeit in Deutschland zu finden. Ein Prüfungsantrag inklusive allen erforderlichen Unterlagen kann über den speziellen Onlinedienst der ZAB eingereicht werden.
§ Bewertung, Überprüfung der beruflichen Qualifikation in Deutschland ohne bestätigende Dokumente
Wenn Dokumente zur Bestätigung der Berufsausbildung ganz oder teilweise fehlen, kann eine ausländische Fachkraft trotzdem von einer Anerkennung seiner Qualifikationen ausgehen. Dazu muss die Person eine Bewertung der beruflichen Qualifikationen durchgehen. Diese Bewertung wird von der für die Anerkennung zuständigen Stelle durchgeführt. In der Regel wird zu diesem Zweck ein Gespräch geführt, Arbeitssituationen und genaue Testaufgaben im Unternehmen nachgestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird eine Entscheidung über die Anerkennung der Qualifikation getroffen.
Eine Bewertung der beruflichen Qualifikationen wird in der Regel auf Deutsch durchgeführt, Sie können jedoch Wörterbücher oder Übersetzungshilfen verwenden. Die Kosten dieser Bewertung werden in der Regel von der Agentur für Arbeit oder anderen staatlichen Stellen getragen.
§ Nachweis von Deutschkenntnissen
Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich um ein Diplom oder ein anderes Dokument über die Ausbildung zu bestätigen. Um jedoch in einem reglementierten Beruf arbeiten zu können, muss die Kenntnis der deutschen Sprache einer bestimmten Stufe bestätigt werden. Welche Sprachkenntnisse erforderlich sind hängt vom jeweiligen Beruf ab. Darüber hinaus kann es unter Umständen notwendig sein eine Prüfung über die Kenntnisse der Fachsprache abzulegen.
§ Beratung zur Anerkennung, Zertifizierung von Qualifikationen
In Deutschland gibt es einen speziellen Dienst, der ausländische Fachkräfte in Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen berät. Dieser Service bietet telefonische Beratungen in deutscher und englischer Sprache an. Servicetelefonnummer: 030-1815-1111 (innerhalb Deutschlands), 00-49-30-1815-1111(aus dem Ausland).
Beratungen werden auch von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchgeführt. Die Telefonnummer ist: 0228 501-664 (Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 12 Uhr)
Darüber hinaus gibt es das Beratungsstellen-Förderprogramm «Integration durch Qualifikation (IQ)» bei dem Sie kostenlos zur Bestätigung von Diplomen und zur Anerkennung von Qualifikationen beraten werden.
Darüber hinaus unterstützt die Otto Benecke Stiftung e.V. die Bestätigung ausländischer Abschlüsse und die Anerkennung von Diplomen - Garantiefonds für die Hochschulbildung nach Otto Benecke benannt.
Zusätzliche nützliche Dienste:
- Suche nach staat. Institutionen für die Anerkennung von Qualifikationen
- Vollständige Liste der reglementierten Berufe
- Suche nach vereidigten Übersetzern in deutschen Städten
§ Gesetze zur Anerkennung ausländischer Bildung in Deutschland
- Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
- EU-RICHTLINIEN zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, EU RICHTLINIE über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Arbeit in Deutschland
- Deutsches Arbeitsrecht
- Wie und wo in Deutschland Arbeit finden
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